Kosten
Gesetzlich Versicherte: Sind Sie mit Ihrem Kind gesetzlich versichert, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die probatorischen Sitzungen, sowie (nach Antragstellung) die Kosten für die Psychotherapie. Bitte bringen Sie daher zum Erstgespräch die Versichertenkarte Ihres Kindes mit.
Privatversicherte: Sind Sie mit Ihrem Kind privat versichert, müssen Sie zunächst die Einwilligung der Kostenübernahme für die probatorischen Sitzungen bei Ihrer Versicherung einholen. Im Falle einer Psychotherapie, muss auch diese bei Ihrer Versicherung beantragt werden, um die Kostenübernahme sicher zu stellen.
Selbstzahler/Kosten erweiterter Leistungen: Wollen Sie die Therapie selber finanzieren, richten sich die Therapiekosten nach der Gebührenordnung (GOP) für Psychotherapeuten.
Auf Ihren Wunsch hin, erhalten Sie die Testergebnisse in einem Bericht, den Sie jedoch selber finanzieren müssen.