Einzeltherapie

Einzeltherapie

Nach einer abgeschlossenen Diagnostik und der Indikation einer Psychotherapie muss diese zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden.
Es gibt die Möglichkeit eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen für das Kind + 6 Bezugspersonenstunden) oder eine Langzeittherapie (45 Sitzungen für das Kind + 11 Bezugspersonenstunden) – je nach Störungsbild – zu beantragen.
Gegebenenfalls kann im Anschluss an eine Langzeittherapie eine weitere Verlängerung der Therapie erfolgen.
Die Einzeltherapie erfolgt zu Beginn der Therapie im wöchentlichen Rhythmus, zum Ende der Therapie wird die Frequenz erweitert.